Die Gestaltung des Lebenslaufs:
Der Lebenslauf ist mit das wichtigste Dokument in den Bewerbungsunterlagen. Dementsprechend sollte man bei der Erstellung und Aktualisierung größte Sorgfalt walten lassen. Die Anordnung (chronologisch oder umgekehrt chronologisch) ist Ihnen überlassen. In den letzten Jahren ist der umgekehrt chronologische Lebenslauf immer populärer geworden. Das liegt daran, dass die Beschäftigungzeiten immer kurzlebiger werden und erworbenes Wissen in vielen Bereichen nach kurzer Zeit immer weniger Wert ist. Aber kein gewissenhafter Personalchef wird Ihre Bewerbung wegen der Reihenfolge der Eintragungen abwerten. Ausnahmen könnten eventuell Jobs sein, welche nur eine sehr geringe Qualifikation erfordern, ein massenhafter Andrang besteht und der Personaler nur schnell wissen möchte, ob Sie in der letzten Zeit schon etwas vergleichbares gemacht haben. In diesem Fall könnte es sinnvoll sein, mit dem Aktuellen zu beginnen. Ansonsten nehmen Sie die Variante, hinter der Sie auch selbst stehen. Es ist Ihr Lebenslauf und Sie müssen die Inhalte vertreten. Viel wichtiger ist, dass der Lebenslauf keine Lücken enthält und der Wahrheit entspricht. Dafür unterschreiben Sie ja am Ende des Lebenslaufs. Machen Sie ihn monatsgenau. Angaben im Lebenslauf wie Berufe der Eltern oder gar Geschwister sind nicht mehr gebräuchlich. Die Zugehörigkeit zur Religion ist auch nicht notwendig, es sei denn Sie bewerben sich in einer Firma mit religiöser Ausrichtung (Stelle bei der katholischen Kirche etc.).
Knifflige Lebensphasen:
Arbeitslosigkeit:
Stellt normalerweise heute im Lebenslauf kein Problem mehr dar. Die Zeiten, wo jemand das ganze Leben immer sofort einen neuen Arbeitsplatz hatte bzw. zig Jahre immer bei einer Firma war sind längst vorbei. Also ist es auch kein Problem, diese Zeiten im Lebenslauf korrekt zu erfassen. Bei der Formulierung ist "Arbeit suchend" besser als "arbeitslos". Oft ist auch "berufliche Neuorientierung" gebräuchlich. Wichtig ist, dass Ihre aktive Rolle in dieser Zeit zum Ausdruck kommt. Also Weiterbildungen oder andere sinnvolle Tätigkeiten unbedingt erwähnen. Eventuell haben Sie ja auch in dieser Zeit freiberuflich gearbeitet.
Längere überwundene Krankheit:
Das ist ein problematisches Thema. Einerseits gebietet der Grundsatz der Wahrheit, dies entsprechend zu erfassen. Andererseits kann es passieren, dass der Arbeitgeber dadurch von einer Zusage abgeschreckt wird. Auf keinen Fall die Mitleidsmasche anwenden. Sie erhalten dann eventuell Mitleid, das nutzt Ihnen aber auch nichts, denn den Job bekommen Sie höchstwahrscheinlich nicht. Daher nicht die Art der Krankheit genau beschreiben, sondern die Formulierung "längere Krankheit" reicht vollständig aus. Haben Sie in dieser Zeit eventuell etwas anderes machen können, dann führen Sie lieber diese Tätigkeit an, also z. B. ehrenamtliche Tätigkeit im Club SV. Für viele Personalchefs ist alleine der Begriff Krankheit ein rotes Tuch, denn hier werden automatisch Begriffe ausgelöst wie Krankmeldung, Arbeitsausfall, Umdispositionierung der Arbeit und natürlich damit verbunden Mehrarbeit für den Personalchef und Gewinnausfall für die Firma. Zudem kommt ein Ansehensverlust beim Personalchef, denn er hat ja den Mitarbeiter ausgesucht.
Krankheiten welche noch bestehen und Einfluss auf die Arbeit haben können sind grundsätzlich zu nennen.
Schwerbehinderung:
Eine Schwerbehinderung brauchen Sie nicht anzugeben, wenn Sie Ihre Arbeit nicht beeinträchtigt, erhalten dann aber auch keine Vergünstigungen wie z. B. mehr Urlaub. Darauf können Sie auch nicht nachträglich verweisen.
Gefängnisaufenthalt:
Eine sehr große Hürde für eine Einstellung stellt die Verbüßung einer längeren Haftstrafe dar. Kleinere Haftstrafen sollte man im Lebenslauf nicht erwähnen. Bei größeren Haftstrafen hat man eventuell die Möglichkeit diese zu kaschieren. Zum Beispiel durch eine in der JVA erworbene Ausbildung oder Arbeiten während der Haftzeit. Bei bestimmten Tätigkeiten hat der Arbeitgeber das Recht nach Vorstrafen zu fragen. Insbesondere dann, wenn die Arbeit eine Gelegenheit darstellen würde diese Straftat zu wiederholen. Manche Arbeitgeber verlangen auch ein polizeiliches Führungszeugnis.
Ist die Strafe bereits aus dem Bundeszentralregister gestrichen, brauchen Sie diese nicht mehr anzugeben.
Ansonsten können Sie auch einen Schritt nach vorne wagen und im Anschreiben oder dem Vorstellungsgespräch darlegen, warum eine Wiederholung der Straftat bei Ihnen in Zukunft völlig ausgeschlossen ist. Zwar werden die meisten Arbeitgeber nein sagen, aber es gibt auch Arbeitgeber welche durchaus bereits sind, Ihnen eine zweite Chance zu ermöglichen.
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