Die Gestaltung des Lebenslaufs:

Der Lebenslauf ist das wichtigste Dokument in den Bewerbungsunterlagen. Auf einem Blick kann man hier Ihre wichtigsten Daten und Qualifikationen sehen und entscheiden, ob sie für die Stelle geeignet sind. Dementsprechend sollte man bei der Erstellung und Aktualisierung größte Sorgfalt walten lassen. Die Anordnung (chronologisch oder umgekehrt chronologisch) ist Ihnen überlassen. In den letzten Jahren ist der umgekehrt chronologische Lebenslauf immer populärer geworden. Das liegt daran, dass die Beschäftigungszeiten immer kurzlebiger werden und erworbenes Wissen in vielen Bereichen nach kurzer Zeit immer weniger wert ist. Aber kein gewissenhafter Personalchef wird Ihre Bewerbung wegen der Reihenfolge der Eintragungen abwerten. Ausnahmen könnten eventuell Jobs sein, welche nur eine sehr geringe Qualifikation erfordern, ein massenhafter Andrang besteht und der Personaler nur schnell wissen möchte, ob Sie in der letzten Zeit schon etwas Vergleichbares gemacht haben. In diesem Fall könnte es sinnvoll sein, mit dem Aktuellen zu beginnen. Ansonsten nehmen Sie die Variante, hinter der Sie auch selbst stehen. Es ist Ihr Lebenslauf und Sie müssen die Inhalte vertreten. Viel wichtiger ist, dass der Lebenslauf keine Lücken enthält und der Wahrheit entspricht. Dafür unterschreiben Sie ja am Ende des Lebenslaufs. Machen Sie ihn monatsgenau. Angaben im Lebenslauf wie Berufe der Eltern oder gar Geschwister sind nicht mehr gebräuchlich. Die Zugehörigkeit zur Religion ist auch nicht notwendig, es sei denn, Sie bewerben sich in einer Firma mit religiöser Ausrichtung (Stelle bei der katholischen Kirche etc.).

Blöcke des Lebenslaufs:

Der Lebenslauf unterteilt sich in mehrere Blöcke: 

Persönliche Daten und Bewerbungsbild:

Der Lebenslauf sollte mit persönlichen Daten beginnen, wie Name, Geburtsdatum und -ort, Familienstand, Anschrift und Kontaktinformationen. Eltern und deren Berufe werden nicht aufgeführt. Einzige Ausnahme: Sie sind Berufsanfänger und die Tätigkeit Ihrer Eltern hatte maßgeblichen Einfluss auf Ihre Berufswahl. Ein aussagekräftiges Foto sollte ebenfalls hinzugefügt werden. 

Ein Bewerbungsfoto ist ein wichtiger Bestandteil des Lebenslaufs im deutschsprachigen Raum, denn es vermittelt dem Arbeitgeber einen ersten Eindruck von Ihnen als Bewerber. Um ein professionelles und überzeugendes Bewerbungsfoto zu erstellen, sollten Sie folgende Anforderungen beachten:

  • Das Foto sollte aktuell sein, nicht älter als ein Jahr.
  • Das Foto sollte von einem professionellen Fotografen angefertigt werden, der Sie optimal in Szene setzt.
  • Das Foto sollte eine Porträtaufnahme sein, die Ihren Oberkörper und Ihr Gesicht zeigt.
  • Das Foto sollte eine Größe von etwa 4,5 x 6 cm haben und eine hohe Bildqualität aufweisen.
  • Das Foto sollte zu Ihrer angestrebten Position und Branche passen. Wählen Sie eine angemessene Kleidung, ein dezentes Styling und einen ruhigen Hintergrund.
  • Das Foto sollte Ihre Persönlichkeit widerspiegeln. Lächeln Sie freundlich und offen in die Kamera und achten Sie auf eine positive Körpersprache.

Mit diesen Tipps können Sie ein Bewerbungsfoto erstellen, das Ihre Bewerbungschancen erhöht und dem Arbeitgeber zeigt, dass Sie der richtige Kandidat für den Job sind. Früher war es üblich das Bewerbungsfoto aufzukleben, heute reicht es aus, es digital mit einem guten Farb-Drucker zusammen mit dem Lebenslauf auszudrucken.  

Schulbildung/Aus- und Weiterbildung/Studium:

Die Schulbildung, die Aus- und Weiterbildung und das Studium kann in einem Block zusammengefasst werden. Es reicht aus, den höchsten erworbenen Abschlüsse zu nennen. 

Bei Berufsanfängern kann dieser Abschnitt detaillierter dargestellt werden, da ja noch kein beruflicher Werdegang vorliegt.  

Beruflicher Werdegang, Berufserfahrung: 

Hier sollte die berufliche Erfahrung des Bewerbers darstellen, indem er die Positionen, die er innehatte, die Zeiträume, die er dort verbrachte, und die wichtigsten Aufgaben und Erfolge angibt. Die berufliche Erfahrung sollte in umgekehrter chronologischer Reihenfolge aufgelistet werden. Also die letzten Tätigkeiten stehen ganz oben. Geben Sie die entsprechenden Zeiten monatsgenau ein. Es sollten keine Lücken vorhanden sein. Falls es problematische Zeiten gibt, dann bitte weiter unten den Text "Knifflige Lebensphasen" durchlesen. 

Besondere Kenntnisse / Zusatzqualifikationen:

Hier sind weitere Qualifikationen des Bewerbers erwähnen, wie Sprachkenntnisse, Computerkenntnisse, Zertifikate oder Weiterbildungen. Diese sollten mit dem angestrebten Job in Verbindung stehen und den Mehrwert des Bewerbers für den Arbeitgeber zeigen.

Interessen und Hobbys: 

Diese sollten eigentlich dann im Lebenslauf erscheinen, wenn Sie für den Arbeitgeber von Bedeutung sein könnten. Also Ihre Persönlichkeit betonen oder Fähigkeiten offenbaren, welche für die Stelle nützlich sein könnten. Auf keinen Fall sollten Sie Interessen und Hobbys nennen, welche der zukünftigen Arbeitsstelle eher negativ auffallen könnte. Also zum Beispiel Risikosportarten mit hohem Verletzungsrisiko. Hier weiß der Arbeitgeber, dass Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Krankheit länger ausfallen können.  

Ort, das Datum und die Unterschrift:

Der Lebenslauf muss am Ende den Ort und das aktuelle Datum enthalten. Die Unterschrift ist optional, jedoch zu empfehlen, da sie die Richtigkeit der Angaben im Lebenslauf unterstreicht. 

Knifflige Lebensphasen:

Erwerbslosigkeit:

Eine zeitweise Arbeitslosigkeit stellt normalerweise heute im Lebenslauf kein Problem mehr dar. Die Zeiten, in denen jemand das ganze Leben immer sofort einen neuen Arbeitsplatz hatte bzw. zig Jahre immer bei einer Firma war sind längst vorbei. Also ist es auch kein Problem, diese Zeiten im Lebenslauf korrekt zu erfassen. Bei der Formulierung ist "Arbeit suchend" besser als "arbeitslos". Oft ist auch "berufliche Neuorientierung" gebräuchlich. Wichtig ist, dass Ihre aktive Rolle in dieser Zeit zum Ausdruck kommt. Also Weiterbildungen oder andere sinnvolle Tätigkeiten unbedingt erwähnen. Eventuell haben Sie ja auch in dieser Zeit freiberuflich gearbeitet.

Längere überwundene Krankheit:

Das ist ein problematisches Thema. Einerseits gebietet der Grundsatz der Wahrheit, dies entsprechend zu erfassen. Andererseits kann es passieren, dass der Arbeitgeber dadurch von einer Zusage abgeschreckt wird. Auf keinen Fall die Mitleidsmasche anwenden. Sie erhalten dann eventuell Mitleid, das nutzt Ihnen aber auch nichts, denn den Job bekommen Sie höchstwahrscheinlich nicht. Daher nicht die Art der Krankheit genau beschreiben, sondern die Formulierung "längere Krankheit" reicht vollständig aus. Haben Sie in dieser Zeit eventuell etwas anderes machen können, dann führen Sie lieber diese Tätigkeit an, also z. B. ehrenamtliche Tätigkeit im Club SV. Für viele Personalchefs ist allein der Begriff Krankheit ein rotes Tuch, denn hier werden automatisch Begriffe ausgelöst wie Krankmeldung, Arbeitsausfall, Umdispositionierung der Arbeit und natürlich damit verbunden Mehrarbeit für den Personalchef und Gewinnausfall für die Firma. Zudem kommt ein Ansehensverlust beim Personalchef, denn er hat ja den Mitarbeiter ausgesucht. 

Krankheiten, welche noch bestehen und Einfluss auf die Arbeit haben können, sind grundsätzlich zu nennen.

Schwerbehinderung:

Eine Schwerbehinderung brauchen Sie nicht anzugeben, wenn sie Ihre Arbeit nicht beeinträchtigt. Sie erhalten dann aber auch keine Vergünstigungen wie z. B. mehr Urlaub. Darauf können Sie auch nicht nachträglich verweisen. 

Gefängnisaufenthalt:

Eine sehr große Hürde für eine Einstellung stellt die Verbüßung einer längeren Haftstrafe dar. Kleinere Haftstrafen sollte man im Lebenslauf nicht erwähnen. Bei größeren Haftstrafen hat man eventuell die Möglichkeit diese zu kaschieren. Zum Beispiel durch eine in der JVA erworbene Ausbildung oder Arbeiten während der Haftzeit. Bei bestimmten Tätigkeiten hat der Arbeitgeber das Recht nach Vorstrafen zu fragen. Insbesondere dann, wenn die Arbeit eine Gelegenheit darstellen würde, diese Straftat zu wiederholen. Manche Arbeitgeber verlangen auch ein polizeiliches Führungszeugnis.

Ist die Strafe bereits aus dem Bundeszentralregister gestrichen, brauchen Sie diese nicht mehr anzugeben.

Ansonsten können Sie auch einen Schritt nach vorn wagen und im Anschreiben oder dem Vorstellungsgespräch darlegen, warum eine Wiederholung der Straftat bei Ihnen in Zukunft völlig ausgeschlossen ist. Zwar werden die meisten Arbeitgeber nein sagen, aber es gibt auch Arbeitgeber, welche durchaus bereit sind, Ihnen eine zweite Chance zu ermöglichen.

Kostenloser Download von Vorlagen für den Lebenslauf in verschiedenen Varianten:

Mustervorlage eines chronologischen Lebenslaufs

Muster Vorlage Lebenslauf chronologisch

Download einer kostenlosen Vorlage eines chronologischen Lebenslaufs mit drei Spalten.

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Mustervorlage eines achronologischen/antichronologischen Lebenslaufs

 Muster Vorlage Lebenslauf achronologisch

Download einer kostenlosen Vorlage eines umgekehrt chronologischen (antichronologischen) Lebenslaufs mit drei Spalten.

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